Das gibt es Gott sei Dank nur in der Wirtschaftsprüfung. Im Steuerrecht zählt jeder Cent.
Wo kommen wir denn hin, wenn hier großzügig über nennenswerte Umsatzsteuerguthaben hinweggesehen wird! Das gute Schreiben hat ja nur 30 Minuten Zeit verursacht: Erstellen – Eintüten – von der Post abholen – von der Post zustellen – Enttüten – in Datev-Posteingang eintragen – dem Mitarbeiter ins Posteingangsfach legen – vom Mitarbeiter gegenprüfen – den Mandant informieren usw. 😊


